Jetzt streamen: 2. KWW-Praxisblick mit dem Landkreis Lörrach
Die Kommunale Wärmeplanung erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Zusammenarbeit. Im zweiten KWW-Praxisblick erfahren Sie, wie ein solcher kooperativer Prozess auf Landkreisebene aussehen kann: Der Landkreis Lörrach hat die Kommunale Wärmeplanung im gemeindeübergreifenden Konvoi umgesetzt und gibt einen pluralistischen Einblick in seine Herangehensweise.
Spannende Impulse unserer Partner erwarten Sie: Inga Nietz von der Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Lörrach stellt den übergeordneten Gesamtprozess vor und teilt gewonnene Erkenntnisse. Wie sich das Vorgehen innerhalb einer teilnehmenden Gemeinde darstellt, erläutert Martin Bühler, Bürgermeister von Hausen im Wiesenthal. Abschließend erfolgt eine generelle Einordnung der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi sowie deren Chancen und Herausforderungen durch Dr. Max Peters von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).
Zentrale Botschaften aus der KWP im Landkreis Lörrach:
- Bei der Interkommunalen Wärmeplanung sollten aufgrund des hohen Beteiligungsaufwandes kleinere Konvoigrößen auf Grundlage von Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10 Kommunen gewählt werden.
- Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte mit der Erhebung der erforderlichen Daten so früh wie möglich begonnen werden. So kann die Organisationsphase effizient für den Aufbau notwendiger Arbeitsstrukturen genutzt werden.
- Planungsbetroffene sind frühzeitig in die Kommunale Wärmeplanung einzubeziehen. Die Beteiligung muss eine noch größere Aufmerksamkeit erhalten und besser/formeller strukturiert werden.Planungsbetroffene sind Träger öffentlicher Belange, zu denen auch Energieunternehmen wie z.B. Stromnetz-, Wärmenetz- und Gasnetzbetreiber gehören. Um Planungssicherheit für alle Akteure sowie Akzeptanz bei den Stakeholdern zu erreichen, sollten deren Planungen sollten mit der kommunalen Wärmeplanung abgestimmt werden. Für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung sind zumeist umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich. Bei der Maßnahmenplanung im Rahmen der KWP sollte daher ein koordiniertes Vorgehen mit anderen Tiefbauplanungen und -arbeiten sichergestellt werden.
- Die Kommunale Wärmeplanung sollte auf eine rechtlich solide Basis gestellt werden, um eine stärkere Verbindlichkeit zu erreichen. Der Wärmeplan hat per Gesetz keine unmittelbare Außenwirkung. Durch einen Beschluss des Wärmeplans als städtebauliches Entwicklungskonzept ergibt sich "ein gewisser Grad" der Berücksichtigungspflicht. Bei flächenwirksamen Maßnahmen, die auch die Kommunale Wärmeplanung berühren, muss in diesen Fällen eine Abwägung divergierender Zielsetzungen erfolgen und Abweichungen von der KWP begründet werden.
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