Landesgesetze zur Wärmeplanung

Anfang 2024 trat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft. Es liegt nun an den Bundesländern, dieses in Landesrecht zu übersetzen. Hier können Sie sich über die relvantesten länderspezifischen Besonderheiten informieren.

Übersetzung des WPG in Landesrecht

Die Länder sind am Zug. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG). Den Bundesländern obliegt es nun, das WPG per Landesgesetz oder -verordnung zu übersetzen.

Im Landesrecht wird unter anderem die planungsverantwortliche Stelle definiert, also welche Gebietskörperschaften zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) verpflichtet werden. In den meisten Fällen werden dies Gemeinden oder Gemeindeverbände sein. Außerdem können die Länder bspw. auch Regelungen zur interkommunalen Wärmeplanung festschreiben und ein „Vereinfachtes Verfahren“ der KWP für Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern definieren. 

Als erstes Bundesland hat Thüringen im Juni 2024 ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet. Die anderen Bundesländer sollten in 2024 oder spätestens 2025 folgen. Länder wie Baden-Württemberg sind dem neuen Gesetz einen Schritt voraus: sie haben die Durchführung der KWP bereits vor dem Inkrafttreten des WPG gesetzlich ausreichend geregelt und dazu Leitfäden veröffentlicht. Die aktuellen Landesgesetze werden nun überarbeitet und an das WPG angepasst. 

Für Interessierte stellen die Länder Informationsmaterialien, Energie- und Wärmekataster und vieles mehr zur Verfügung. Welche Materialien die einzelnen Bundesländer bereitstellen, finden Sie in der Bundesländer-Übersicht.

Informationen zu Ihrem Bundesland

Wie steht es um die Kommunale Wärmeplanung in Ihrem Bundesland? Alle aktuellen Informationen rund um die landesspezifischen Gesetzlichkeiten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der jeweiligen Bundeslandseite.

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