Thüringen
In Thüringen ist die Kommunale Wärmeplanung nicht gesetzlich verpflichtend, aber laut Klimaschutzgesetz möglich. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Übersicht.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Thüringen. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, laut § 8 (3)+(4) i.V.m. § 16 (2) ThürKlimaG Ermächtigung zur Rechtsverordnung zur Datenübermittlung
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesklimaschutzgesetz
Fördermittelberatung