Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans
Nach § 25 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) müssen Wärmepläne mindestens alle fünf Jahre überprüft und Fortschritte bei der Umsetzung überwacht werden. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und anzupassen.
Diese Regelung ist mit dem Hintergedanken entstanden, dass die Wärmeplanung für die meisten Kommunen ein gänzlich neuer (Lern-) Prozess ist. Dieses „Arbeiten am offenen Herzen“ wird neue Erkenntnisse und Erfahrungen zutage führen, die bei der späteren Fortschreibung der Wärmepläne Berücksichtigung finden sollen.
Bei der Fortschreibung des Wärmeplans werden die einzelnen Phasen der Wärmeplanung überprüft und bei Bedarf angepasst. Das bedeutet, dass bei der Bestandsanalyse vor allem die bislang vorliegenden Daten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei der Potenzialanalyse sollten neue Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Zum Beispiel können hier Ergebnisse aus Geothermiebohrungen oder neue Abwärmequellen eingebunden werden. Im Zielszenario werden dann letztendlich die Wärmeversorgungsarten in den einzelnen Quartieren bei Bedarf angepasst oder, wenn es sich vorher um Prüfgebiete handelte, festgelegt. Zudem können in diesem Zusammenhang geplante und umzusetzende Maßnahmen aus dem Wärmeplan gegebenenfalls mit einem Monitoring-Konzept überwacht werden.
Durch die fortwährende Überarbeitung der Wärmepläne wird so letztendlich garantiert, dass neue Erkenntnisse und sich verändernde Bedingungen vor Ort regelmäßig Berücksichtigung finden.
Prozessskizze
Hier erhalten Sie einen Überblick über diesen Planungsprozess und Informationen zu den einzelnen Schritten.
Praxisbeispiele
Vorreiterinnen und Vorreiter stellen ihre Herangehensweise vor: Hier erhalten Sie einen Blick in erste Praxisbeispiele der Kommunalen Wärmeplanung mit konkreten Hintergrundinformationen und begleitenden Materialien.
Fokusthemen
Auf dieser Seiten finden Sie Informationen, die für den gesamten Planungsprozess relevant sind.