Step by Step zum Kommunalen Wärmeplan
Ihr Fahrplan für die Wärmewende
Die KWP ist Ihr Fahrplan, die Wärmeversorgung Ihrer Gemeinde bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen. Damit ist sie ein wichtiger Teil des sektorübergreifenden Transformationsprozesses hin zur Klimaneutralität. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) – gliedert den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung in die folgenden Schritte. Aus diesen resultiert der Kommunale Wärmeplan. Er ist die Basis für anschließende Detailplanungen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet.
Per Klick gelangen Sie zu den hinterlegten Abschnitten:
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Vorbereitung: Was sollte vorab geklärt sein?
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Bestandsanalyse: Wie hoch sind der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Bedarf in den Quartieren?
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Potenzialanalyse: Was sind mögliche Wärmequellen und Wärmespeicher? Wo eignet sich ein Wärmenetz? Welche anderen Netze müssen ausgebaut werden? Wo lässt sich Energie einsparen?
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Entwicklung eines Zielszenarios: Wie sieht die Wärmeversorgung Ihrer Kommune in Zukunft aus? Auf welche Schwerpunkte wird gesetzt?
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Umsetzungsstrategie: Welche Maßnahmen werden wann und von wem in Angriff genommen?
Mehr Informationen zur Eignungsprüfung und zur verkürzten Wärmeplanung finden Sie auf dieser Seite.
Kommunale Wärmeplanung erklärt: Die Vorbereitungsphase
Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse (§ 15 WPG) erheben Sie systematisch und qualifiziert den aktuellen Wärmeverbrauch und den absehbaren Wärmebedarf. Dazu gehören:
- Raumwärme
- Warmwasser
- Prozesswärme
- aktuelle Versorgungsstruktur
- Emission von Treibhausgasen
- Informationen zu Wohn- und Nichtwohngebäuden (inklusive Energieklassen, Baualtersklassen, Sanierungsstand)
Kommunale Wärmeplanung erklärt: Die Bestandsanalyse
Potenzialanalyse
Wie der Name schon sagt, untersuchen Sie mit der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) alle lokal und regional verfügbaren Möglichkeiten, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erzeugen.
Außerdem erfassen Sie damit auch nutzbare Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung, um den zukünftigen Wärmebedarf zu decken; ebenso Möglichkeiten, um Spitzenlasten aufzufangen. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, ob Einschränkungen für die Nutzung der Wärmeerzeugungsanlagen (beispielsweise Verbrennungsverbote) zu berücksichtigen sind. Zusätzlich enthält die Potenzialanalyse auch eine Einschätzung darüber, wie viel Energie durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden und bei gewerblichen oder industriellen Prozessen eingespart werden kann.
Kommunale Wärmeplanung erklärt: Die Potenzialanalyse
Entwicklung eines Zielszenarios
Im Zielszenario beschreiben Sie, wie die lokale Wärmeversorgung der Zukunft aussehen wird: Welche erneuerbaren Energien und welche unvermeidbare Abwärme werden genutzt? Wo entsteht ein Wärmenetz? Wo sind dezentrale Lösungen zum Beispiel mittels Wärmepumpen sinnvoll? Wo ist ein grünes Gasnetz möglich? Damit entsteht ein Überblick darüber, woher die Wärme kommen soll, wie sie in die verschiedenen Gebiete verteilt wird und welche Netze die Wärmeerzeugung dabei unterstützen.
Basis für die Entwicklung eines Zielszenarios (§ 17 WPG) sind die Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestands- und der Potenzialanalyse. In diesem Schritt stellen Sie dar, wie sich die Wärmeversorgung langfristig in Ihrer Kommune entwickeln wird. Sie gehen dabei sowohl auf das Zieljahr ein als auch auf Meilensteine auf dem Weg dorthin. Zum Zielszenario gehört auch die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG). Fordern Sie Betreiber von Wärme- oder Gasnetzen dazu auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie das Gebiet durch Wärme- oder Wasserstoffnetze versorgt werden könnte.
Ebenso Teil des Zielszenarios ist die Identifikation von Wärmeversorgungsarten (§ 19 WPG), die sich für eine kosteneffiziente Versorgung eignen. Kriterien dabei sind:
- niedrige Wärmegestehungskosten
- geringe Realisierungsrisiken
- Versorgungssicherheit
- geringe kumulierte Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr
Das Zielszenario stellt auch beplante Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial dar. Das heißt, dass Gebäudesanierungen oder andere Maßnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs in diesen Teilgebieten eine wichtige Rolle spielen.
Wo viele dezentrale Wärmeversorgungsanlagen vorgesehen sind, sollte der Stromnetzbetreiber für die künftig steigende Netzauslastung sensibilisiert werden. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, das Stromnetz bedarfsgerecht auszubauen. Sie können dies über einen frühzeitigen Kontakt fördern.
Kommunale Wärmeplanung erklärt: Die Zielszenarioentwicklung
Umsetzungsstrategie
Die Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) ist der strategische Fahrplan inklusive investiver Maßnahmen, um die Wärmeversorgung in Ihrer Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral umzubauen. Allerdings konzentriert sich diese Umsetzungsstrategie nur auf die Maßnahmen, die Sie als die planungsverantwortliche Stelle unmittelbar selbst realisieren können.
Hier benennen Sie zum Beispiel die nächsten Schritte für den Auf- oder Ausbau von Wärmenetzen und planen die energetische Sanierung kommunaler Gebäude oder den Ausbau des Stromnetzes zur Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung strombasierter Heizungen – beispielsweise Wärmepumpen. Dieser Schritt der KWP bezieht sich also nicht allein auf den Handlungsbereich Ihrer Kommune, sondern involviert weitere Akteure. Das sind zum Beispiel Stadtwerke und kommunale Unternehmen der Energieversorgung, der Wohnungswirtschaft oder der Abfall- und Abwasserentsorgung.
Kommunale Wärmeplanung erklärt: Umsetzungsstrategie und Wärmeplan
Das Ergebnis: Ihr kommunaler Wärmeplan
Durchlaufen Sie diese fünf Schritte, halten Sie als Ergebnis den Kommunalen Wärmeplan für Ihre Kommune in den Händen. Er fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus den einzelnen Schritten der Wärmeplanung textlich, grafisch und kartografisch zusammen (Anlage 2 WPG). Dazu zählen:
- Energieverbräuche
- Einsparpotenziale
- Aktuelle und zukünftige Trassenverläufe
- Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040
- Kosten
- Bestimmung der Wärmeversorgungsarten (Wärmenetz oder dezentrale Wärmeversorgung) für alle Teilgebiete (siehe Gebietsausweisungen)
Der Wärmeplan wird durch das zuständige Gremium bzw. die zuständige Stelle beschlossen und im Internet veröffentlicht. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten.
Auf den Wärmeplan aufbauend, gehen Sie als nächstes in die Detailplanungen. Hierzu gehören zum Beispiel ein Quartierplan, eine Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz oder auch Pläne für die Umsetzung einzelner Maßnahmen.
Die KWP als rollierender Prozess
Ist der Kommunale Wärmeplan erstellt, folgt ein regelmäßiges Monitoring. Dabei werden alle Einzelmaßnahmen unter den dann aktuellen Bedingungen geprüft und ggf. neu angepasst.
Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre zu evaluieren, neu zu bewerten und fortzuschreiben (§ 25 WPG). So lassen Sie neue Erkenntnisse oder neue Bedingungen in den Plan einfließen und stellen sicher, dass das Ziel einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen bis 2045 erreicht wird.
Kommunale Wärmeplanung erklärt: Der rollierende Prozess
Besonderheiten und Ausnahmen
Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung? – Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmewende (KWW)