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Verkürzte Wärmeplanung und vereinfachtes Verfahren

Welche Möglichkeiten bietet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) den Kommunen, um den Aufwand und die Kosten der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu reduzieren? Und welche Vor- und Nachteile gilt es dabei zu beachten? Die Antworten finden Sie auf dieser Seite.

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Überblick über die Vereinfachungsoptionen nach WPG

Sowohl die verkürzte Wärmeplanung als auch das vereinfachte Verfahren haben das Ziel, den Aufwand und die Kosten der KWP für die Kommunen zu reduzieren. So sollen insbesondere kleine Kommunen entlastet und der noch im Aufbau befindliche Dienstleistermarkt berücksichtigt werden.  

Die verkürzte Wärmeplanung bietet allen Kommunen die Möglichkeit zu verkürzen, indem Gebiete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nach nicht für eine zentrale Versorgung infrage kommen, im Wärmeplan direkt als dezentrale Versorgungsgebiete dargestellt werden können. Voraussetzung dafür ist die Eignungsprüfung (§ 14 WPG).

Im vereinfachten Verfahren (§ 22 WPG) hingegen werden alle wesentlichen Schritte der Kommunalen Wärmeplanung durchgeführt, Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnenden können diese jedoch vereinfachen, indem sie beispielsweise den Kreis der zu beteiligenden Akteurinnen und Akteure reduzieren.

Während die verkürzte Wärmeplanung bereits im Wärmeplanungsgesetz geregelt ist, nennt das Gesetz für das vereinfachte Verfahren nur Beispiele. Bevor Kommunen auf dieses zurückgreifen können, muss es von den Ländern definiert und landesrechtlich umgesetzt werden.   

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Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung

Die Eignungsprüfung

Voraussetzung für die verkürzte Wärmeplanung ist die Eignungsprüfung. Im Rahmen der Eignungsprüfung werden anhand einer Reihe von Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für ein solches Teilgebiet kann die planungsverantwortliche Stelle entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. 

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Durchführung der verkürzten Wärmeplanung

Für Teilgebiete, für die eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird, kann auf die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) verzichtet werden, insofern es sich nicht um Teilgebiete mit einem erhöhten Einsparpotenzial (§ 18 WPG) handelt. Im Rahmen der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) sind nur noch diejenigen Potenziale zu berücksichtigen, die für die dezentrale Versorgung in Frage kommen. Außerdem kann das Teilgebiet als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden, ohne dass ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt wurde. 

Wichtig: Kommunale Wärmepläne müssen mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für die Teilgebiete mit verkürzter Wärmeplanung. Kommt die Eignungsprüfung im Rahmen der Aktualisierung zu einem anderen Ergebnis, muss auch dort die vollständige Wärmeplanung nachgeholt werden. 

Verkürzte Wärmeplanung in der Praxis

Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber mit § 14 WPG den Aufwand für Gemeinden reduzieren möchte. Die Eignungsprüfung wird vor dem Beginn der eigentlichen Wärmeplanung durchgeführt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die detaillierten Erkenntnisse der Bestands- und Potenzialanalyse noch nicht vorliegen. Ohne eine stabile Datengrundlage, die erst im Rahmen der Wärmeplanung aufgebaut wird, ist es insbesondere für die planungsverantwortliche Stelle schwierig, eine fundierte und verlässliche Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig kann die Eignungsprüfung aber weitreichende Folgen für die zukünftige Wärmeversorgung haben.  

Der Ausschluss einzelner Teilgebiete von der vollständigen Wärmeplanung hat zudem eine politische Dimension. Die Vorfestlegung auf eine dezentrale Versorgung kann einerseits den kritischen Blick der Kommunalpolitik auf sich ziehen und birgt andererseits das Risiko, dass sich die Menschen im Teilgebiet ungleich behandelt fühlen.

Vereinfachtes Verfahren

Bislang haben Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein vereinfachtes Verfahren landesrechtlich zu definieren. Mehr Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in den Bundesländern finden Sie hier.

Fragen und Antworten zur verkürzten Wärmeplanung

Termine zum Thema Wärmewende

Die aktuellsten Informationen erhalten Sie bei Veranstaltungen. In unserem Veranstaltungskalender finden Sie unsere eigenen Webseminare und Vortragstermine, aber auch spanndene Veranstaltungen anderer Anbieter rund um die Wärmewende. 

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