Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
Verkürzte Wärmeplanung im Gesetz
Mit der Eignungsprüfung und der darauf aufbauenden Option der verkürzten Wärmeplanung bietet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz/WPG) Gemeinden eine Möglichkeit, unter bestimmten Umständen den Umfang der KWP zu reduzieren. So sollen insbesondere für kleinere Gemeinden Aufwand und Kosten der KWP verringert und der noch im Aufbau befindliche Dienstleistermarkt berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden anhand einer Reihe von Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für ein solches Teilgebiet kann die planungsverantwortliche Stelle entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.
In diesem Fall wird auf die Bestandsanalyse verzichtet und in der Potenzialanalyse werden nur die Potenziale ermittelt, die für eine dezentrale Versorgung in Frage kommen. Das Teilgebiet wird im Wärmeplan als voraussichtliches Gebiet für die dezentrale Versorgung dargestellt.
Begriffsklärung: Verkürzte Wärmeplanung oder vereinfachtes Verfahren?
Das WPG enthält neben der verkürzten Wärmeplanung (nach § 14 WPG) eine weitere Möglichkeit, den Umfang der KWP zu reduzieren: das vereinfachte Verfahren (nach § 22 WPG).
Das vereinfachte Verfahren ist für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgesehen und kann von den Ländern ausgestaltet werden. Das WPG benennt hier lediglich mögliche Ansätze. Da das vereinfachte Verfahren erst noch durch Landesrecht definiert wird, beziehen wir uns aktuell vor allem auf die verkürzte Wärmeplanung.
Überblick: Umfang der verkürzten Wärmeplanung
Die verkürzte Wärmeplanung (nach § 14 WPG) kommt in Frage, wenn im Rahmen einer Eignungsprüfung Teilgebiete identifiziert werden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine zentrale Versorgung eignen, weder mit einem Wärme- noch mit einem Wasserstoffnetz. Stattdessen werden hier voraussichtlich Einzellösungen wie Wärmepumpen eingesetzt. Für diese Teilgebiete können Kommunen entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchführen.
Bei der verkürzten Wärmeplanung muss für das betroffene Teilgebiet keine Bestandsanalyse durchgeführt werden. Zusätzlich muss allerdings geprüft werden, ob es sich bei dem Teilgebiet um ein Gebiet mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial (nach § 18 WPG) handelt. Denn trifft dies zu, ist im Teilgebiet dennoch eine Bestandsanalyse durchzuführen. Die Potenzialanalyse kann auf die Potenziale der dezentralen Versorgung beschränkt werden. Außerdem kann das Teilgebiet als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden, ohne dass ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt wurde.
Wichtig: Kommunale Wärmepläne müssen mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für die Teilgebiete mit verkürzter Wärmeplanung. Kommt die Eignungsprüfung dann zu einem anderen Ergebnis, muss die vollständige Wärmeplanung durchgeführt werden.
Die Eignungsprüfung im Detail
Im Vergleich zu bisherigen Regelungen einzelner Länder stellt § 14 WPG vor die Bestandsanalyse die Eignungsprüfung, im Rahmen derer die Eignung von Gebieten für die Versorgung mit Wärme- oder Wasserstoffnetzen geprüft wird.
Kommt die Eignungsprüfung zu dem Ergebnis, dass sich das Teilgebiet weder für die Versorgung über ein Wärmenetz noch über ein Wasserstoffnetz eignet, kann die planungsverantwortliche Stelle die Entscheidung treffen, dort eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.
Verkürzte Wärmeplanung in der Praxis
Es ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber mit § 14 WPG den Aufwand für Gemeinden reduzieren möchte. Die Eignungsprüfung wird vor dem Beginn der eigentlichen Wärmeplanung durchgeführt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die detaillierten Erkenntnisse der Bestands- und Potenzialanalyse noch nicht vorliegen. Gleichzeitig kann die Eignungsprüfung weitreichende Folgen für die zukünftige Wärmeversorgung haben.
Deswegen sollten die Prüfkriterien der Eignungsprüfung streng ausgelegt werden und Entscheidungen über die Durchführung einer verkürzten Wärmeplanung gut abgewogen werden. Auch der Leitfaden Wärmeplanung empfiehlt im Zweifelsfall einen normalen Wärmeplanungsprozess durchzuführen (ifeu 2024, S. 29).
Fazit
Angesichts der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Wärmenetzen wird es nicht viele Teilgebiete geben, in denen die Kriterien der Eignungsprüfung eine verkürzte Wärmeplanung erlauben. Ohne eine stabile Datengrundlage, die erst im Rahmen der Wärmeplanung aufgebaut wird, ist es insbesondere für die planungsverantwortliche Stelle schwierig, eine fundierte und verlässliche Entscheidung zu treffen.
Der Ausschluss einzelner Teilgebiete von der vollständigen Wärmeplanung hat zudem eine politische Dimension. Die Vorfestlegung auf eine dezentrale Versorgung kann einerseits den kritischen Blick der Kommunalpolitik auf sich ziehen und birgt anderseits das Risiko, dass sich die Menschen im Teilgebiet ungleich behandelt fühlen.
Zudem bleibt die Frage offen, wie viel Aufwand und Kosten durch die Verkürzung der Wärmeplanung tatsächlich reduziert werden können.
Ausnahme: sehr kleine Kommunen
Zu einer signifikanten Reduktion des Aufwands kann es jedoch kommen, wenn in einer sehr kleinen Kommune für das gesamte beplante Gebiet die verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Sehr kleine Kommunen benötigen vielleicht auch keine vollumfängliche strategische Planung für die Dekarbonisierung ihrer Wärmeversorgung und könnten stattdessen direkt in die Detailplanung von Wärmewendemaßnahmen übergehen.
Wichtig: Ausbau der Infrastruktur in jedem Fall nötig
Generell empfiehlt es sich, in der Wärmewende nicht reflexartig auf dezentrale Lösungen zu setzen. Es mag attraktiv erscheinen, diese vermeintlich simplere Option in weiten Teilen der Gemeinde einzuplanen. Doch auch dies erzeugt einen neuen Infrastrukturbedarf: Werden im großen Stil dezentral Wärmepumpen eingesetzt, steigen die Anforderungen an Stromerzeugung und Stromnetz insbesondere an kalten Tagen massiv, da diese Lastspitzen nicht durch Lösungen wie saisonale Wärmespeicher aufgefangen werden können. Das muss bei der Entscheidung zur verkürzten Wärmeplanung und der Vorentscheidung für eine dezentrale Versorgung ebenfalls abgewogen werden.
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