Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Kommunale Wärmeplanung gesetzlich verpflichtend. Als Vorreiter startete es als erstes Bundesland in die Verpflichtung.
Baden-Württemberg ist ländlich geprägt. Nicht nur der urbane Raum, sondern auch interkommunale Kooperationen rücken bei Transformation des Wärmesektors in den Fokus. "THE LÄND" unterstützt beispielsweise auch sogenannte „Konvois“ und fördert interkommunale Wärmeplanungen, wenn mindestens drei Gemeinden zusammen die KWP angehen.
Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.

Alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg finden Sie im Folgenden. (Stand: Mai 2023)
Vorhanden: § 27 KlimaG BW
Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung; Technikkatalog; Musterleistungsverzeichnis; Hinweis zu Datengrundlagen für Kommunen
Ja, § 33 KlimaG BW
Energieatlas BW
Betreiber: Landesanstalt für Umwelt BW (LUBW)
Ansprechpartner: Markus Töpfer (markus.toepfer@web.de)
Inhalte: PV&Solar (Freifläche), Wind, Wasser, unvollständiges Kataster für Wärmenetze (Nah- und Fernwärme); Wärmebedarfskarten
- Konnexitätszahlungen für verpflichtete Gemeinden
- Förderprogramm für freiwillige KWP (siehe KEA-BW)