Berlin
Für Berlin gilt das bundesweite Wärmeplanungsgesetz. Eine Überführung in Landesrecht ist nicht nötig. Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.

In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Berlin. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
- Nicht vorhanden
- weitere Rechtsgrundlage: Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz § 22 EWG Bln
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, § 21 EWG Bln
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Hrsg.); Berliner Energieatlas
Landesklimaschutzgesetz