Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Kommunale Wärmeplanung gesetzlich verpflichtend. Als Vorreiter startete es als erstes Bundesland in die Verpflichtung.
Baden-Württemberg ist ländlich geprägt. Nicht nur der urbane Raum, sondern auch interkommunale Kooperationen rücken bei Transformation des Wärmesektors in den Fokus. "THE LÄND" unterstützt beispielsweise auch sogenannte „Konvois“ und fördert interkommunale Wärmeplanungen, wenn mindestens drei Gemeinden zusammen die KWP angehen.
Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.
Alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg finden Sie im Folgenden. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
Vorhanden: § 27 KlimaG BW
Handlungsleitfaden
Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung; Technikkatalog; Musterleistungsverzeichnis; Hinweis zu Datengrundlagen für Kommunen
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, § 33 KlimaG BW
Energieatlas/Wärmekataster
Energieatlas BW
Betreiber: Landesanstalt für Umwelt BW (LUBW)
Ansprechpartner: Markus Töpfer (markus.toepfer@web.de)
Inhalte: PV&Solar (Freifläche), Wind, Wasser, unvollständiges Kataster für Wärmenetze (Nah- und Fernwärme); Wärmebedarfskarten
Betreiber des Wärmekatasters
Landesklimaschutzgesetz
Finanzielle Förderung/Konnexitätszahlung
- Konnexitätszahlungen für verpflichtete Gemeinden
- Förderprogramm für freiwillige KWP (siehe KEA-BW)
Fördermittelberatung
Unterstützungsmaterial und -angebote