Niedersachsen
In Niedersachsen ist die Kommunale Wärmeplanung gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie ggf. Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
vorhanden: §20 NKlimaG
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, § 21 NKlimaG
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
-
Landesklimaschutzgesetz
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
Neufassung am 01.01.2024
Finanzielle Förderung/Konnexitätszahlung
Konnexitätszahlungen für verpflichtete Gemeinden gemäß § 20 (6) NKlimaG. Keine landesspezifische Förderung für freiwillige KWP.
Fördermittelberatung
Unterstützungsmaterial und -angebote