Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Kommunale Wärmeplanung nicht gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Übersicht.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
nicht vorhanden
Handlungsleitfaden
-
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, auf Basis von § 11 LTranspG können Kehrbuchdaten der Bezirksschornsteinfeger angefordert werden. Kosten für die Aufbereitung der Daten sind zu tragen.
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesklimaschutzgesetz
Fördermittelberatung
Unterstützungsmaterial und -angebot