Bestandsanalyse
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Ziele, Inhalte, den grundlegenden Ablauf sowie die Ergebnisse der Bestandsanalyse im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Darüber hinaus finden Sie Hinweise zur Bestandsanalyse in der verkürzten Wärmeplanung.

„Eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Wärmeplans ist die Bestandsanalyse nach § 15 WPG. Die Bestandsanalyse umfasst demnach die Ermittlung der aktuellen Wärmeversorgung des beplanten Gebiets, d. h. des derzeitigen Wärmebedarfs oder Wärmeverbrauchs, vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen und für die Wärmeversorgung relevanter Energieinfrastrukturanalgen. Anlage 1 des WPG regelt, welche Daten in welcher Form erhoben werden dürfen. In Anlage 2 des WPG ist festgelegt, welche Informationen der Bestandsanalyse im Wärmeplan darzustellen sind.“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 37)
„Ziele der Bestandsanalyse sind die für die Wärmeplanung hinreichend genaue Ermittlung des Status quo der Wärmeversorgung (Wärmemengen und Art der Energieträger) sowie dessen georeferenzierte Darstellung. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse bilden die Grundlage für das Zielszenario und die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete.
Ein weiteres Ziel ist es, dass sich die planungsverantwortliche Stelle mit einem ausreichend guten Datensatz für den wiederkehrenden Prozess der Wärmeplanung ausstattet. Die planungsverantwortliche Stelle sollte die Datengrundlage so strukturiert aufbauen, dass Daten und Pläne bearbeitet und weiterentwickelt werden können“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 37).
Zur Erfassung der Wärmeversorgung zählt auch die Berücksichtigung der energetischen Qualität von Gebäuden und der technischen Infrastruktur sowie die Erfassung räumlicher Entwicklungstrends wie der Aus- oder Rückbau von Quartieren. So können innerhalb des Plans Gebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial bzw. Sanierungsgebiete und Gebiete mit einem erhöhten Endenergieverbrauch dargestellt werden.
Die Bestandsanalyse umfasst eine systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs- und -verbrauchs in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme, der aktuellen Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Energieerzeugern und -speichern. Darüber hinaus werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudenutzung und Baualtersklassen erfasst. Abschließend ist ebenfalls die Entwicklung über Bevölkerung, Ausweisungs- und Rückbauflächen sowie Wirtschaft bzw. Industrie zu erheben. Die Informationen sind möglichst georeferenziert darzustellen.
„Die Bestandsanalyse erfordert die Ermittlung und georeferenzierte Einordnung
- des Status quo des Wärmebedarfs oder -verbrauchs sowie der dafür eingesetzten Energieträger,
- der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen für die dezentrale und zentrale Versorgung,
- der für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen inklusive der wichtigsten beschreibenden Daten“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, Seite 37).
Für die Erfassung von Wärmebedarf oder -verbrauch, Wärmeerzeugungsanlagen oder auch relevanter Energieinfrastrukturen könnten zudem folgende Daten und Informationen erforderlich sein:
- Gebäudedaten (Gebäudenutzung, beheizte Flächen, Geschosszahl, Sanierungsstand/energetische Qualität, Haushaltsstruktur)
- Bevölkerungsstruktur und zu erwartende Bevölkerungsentwicklung
- Ausweisung und/oder Rückbau von (Wohn-/Bebauungs-)Gebieten
- Ansiedlung und/oder Abbau von Industrie
- Geplante Ausbaumaßnahmen von Energieinfrastrukturnetzen (Gas, Strom, Wärme, Wasser).
Die Ermächtigung zur Datenerhebung kann durch gesetzliche Vorgaben, kommunale Beschlüsse oder Vereinbarungen mit relevanten Akteurinnen und Akteuren erfolgen. Sie stellt sicher, dass die gesammelten Daten rechtmäßig und transparent erhoben werden, wobei der Datenschutz stets gewahrt bleibt.
Im Gesetz befugt § 10 Absatz 1 die planungsverantwortliche Stelle (PVS), die Daten zu erheben, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Bestands- oder Potenzialanalyse erforderlich sind. In Verbindung mit §§ 15, 16 sowie Anlage 1 wird konkretisiert, für welche Daten die Ermächtigung gilt. Grundsätzlich bezieht sie sich auf personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten. Einzelne Verarbeitungsfälle (zum Beispiel die Erhebung von Endenergieverbräuchen, Erhebungen bei öffentlichen oder der PVS zugänglichen Datenbanken) beschreibt § 10 Absatz 2 – 4 WPG (vgl. Leitfaden Wärmeplanung, ab S. 32).
Die vorgenannte Ermächtigungsgrundlage zur Datenerhebung bezieht sich auf die PVS. Welche Institution die Aufgaben und Pflichten der PVS übertragen bekommt, ist Ländersache und wird von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt (§ 33 Abs. 1 WPG). Sollte eine solche Landesregelung nicht vorliegen, kann es vorkommen, dass einzelne Datenlieferanten keine Daten übermitteln, weil sie rechtliche Bedenken haben, ob die Herausgabe gesetzeskonform ist.
In der Praxis hat zudem der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO) eine besonders herausgehobene Bedeutung zur Sicherstellung eben dieser datenschutzrechtskonformen Datenerhebung und -verarbeitung. Wie im Leitfaden Wärmeplanung auf S. 34 empfohlen, ist eine entsprechende Muster-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abrufbar.
Durch die gezielte Erhebung von Daten können Kommunen nicht nur ihre Wärmeversorgung optimieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Prozess einbeziehen und über Fortschritte informieren. Mehr dazu lesen Sie auch im KWW-Leitfaden zur Akteursbeteiligung in der Kommunalen Wärmeplanung.
„In der Bestandsanalyse sind Daten und Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu erheben, aufzubereiten und zu einer Datenbank mit georeferenzierten Daten zusammenzufügen. Somit wird eine kartografische Darstellung der Bestandsanalyse möglich.
Die Datenbank wird schrittweise aufgebaut. Die Schritte lassen sich grob wie folgt zusammenfassen:
- Ermittlung und Aufbereitung von Gemeinde- und Siedlungsstrukturdaten sowie grundlegender Gebäudedaten (Lage von Gebäuden, Gebäudefunktion, Baujahr oder Baualtersklassen, Daten zu Nutzflächen, Identifikation von denkmalgeschützten Gebäuden und von unbeheizten Gebäuden etc.)
- Ergänzung wesentlicher Infrastrukturdaten (Lage Wärmenetz, Lage Gasverteilnetz, Lage Abwassersammler, Verortung Kläranlage, Hoch-, Mittelspannungsnetze, Lage von Wärmeerzeugern für Wärmenetze etc.)
- Festlegung von Gebietsumrissen für die aggregierte Verbrauchsdatenerhebung und -auswertung
- Erhebung und Aufbereitung von Gas- und Wärmeverbrauchsdaten sowie von Daten dezentraler Wärmeerzeuger für private Haushalte, GHD und Industrie inkl. Prozesswärme“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, Seite 37).
Für die Ermittlung und Aufbereitung von Gemeinde- und Siedlungsstrukturdaten empfiehlt sich die Verwendung von ALKIS- und Zensus-Daten.
Technische Infrastrukturdaten lassen sich über die Stadtwerke beziehungsweise Energieatlasse und Wärmekataster gewinnen.
Für die Festlegung von Gebietsumrissen für aggregierte Verbrauchsdaten werden ALKIS-, Stadtwerke- und Schornsteinfeger-Daten benötigt.
Abschließend sind Gas- und Wärmeverbrauchsdaten über Stadtwerke, Schornsteinfeger, den Zensus und gegebenenfalls auch über das Marktstammdatenregister zu erlangen.
„Die gesammelten und bereinigten Daten sind aufzubereiten und im Wärmeplan textlich, tabellarisch, grafisch und kartografisch darzustellen. Unter anderem umfasst dies:
- den jährlichen Endenergieverbrauch nach Energieträgern und -sektoren
- den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen Endenergieverbrauch
- Wärmeverbrauchsdichten in Megawattstunden pro Hektar und Jahr in Baublöcken
- Wärmeliniendichten in Kilowattstunden pro Meter und Jahr in Form einer straßenabschnittsbezogenen Darstellung“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, Seite 38).
Die Anlage 2 des Wärmeplanungsgesetzes präzisiert die geforderten Angaben.
„Werden im Zuge der Eignungsprüfung Teilgebiete identifiziert, für die eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann, kann die Bestandsanalyse entfallen. Das betrifft nicht jene Gebiete, in denen ein erhöhtes Energieeinsparpotenzial vermutet wird. In jedem Fall bedarf es einer adäquaten Datengrundlage zur Abschätzung des Wärmeverbrauchs bzw. -bedarfs sowie der Energieträgerverteilung für die Entwicklung des Zielszenarios, da dieses für das gesamte beplante Gebiet erarbeitet werden muss (vgl. § 17 WPG). Es wird daher empfohlen, eine der folgenden Methoden für die verkürzte Wärmeplanung einzusetzen:
- Variante 1: Liegen endenergiebasierte Energie- und THG-Bilanzen nach BISKO für die Kommune vor, können ein überschlägiger Wärmeverbrauch der Teilgebiete mit verkürzter Wärmeplanung sowie eine Abschätzung der durchschnittlichen Energieträgerverteilung darüber erfolgen.
- Variante 2: Liegen Wärmedichtekarten vor […], können diese für die Abschätzung der Wärmemengen für Heizung und Warmwasser genutzt werden. Zur Abschätzung der Energieträgerverteilung können entweder Daten aus der kommunalen THG-Bilanz, Schätzungen der Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen oder der Bezirksschornsteinfeger oder landesspezifische Energieträgerverteilungen genutzt werden.[…]
- Variante 3: Handelt es sich um eine homogene Bebauung und um eine ähnliche Baualtersklasse, kann über die überschlägige Nutzfläche und die durchschnittlichen Verbrauchswerte (nach Gebäudetypologie) eine Hochrechnung des Verbrauchs erfolgen. Methoden zur Energieträgerverteilung siehe Variante 1 oder 2“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, Seite 39).
Bestand analysieren
- Kartierungsgrundlage sowie geeignete Gebietsumrisse erstellen
- Wärmeverbrauch und Energieerzeugung erfassen
- Ergebnisse darstellen


Daten in der Kommunalen Wärmeplanung
Für eine erfolgreiche Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das Sammeln, Organisieren und Auswerten von Daten essenziell. Auf dieser Seite wird der KWP-Prozess mit Blick auf die Datenerhebung und -verarbeitung beleuchtet.

KWW-Datenkompass zur Kommunalen Wärmeplanung
Der KWW-Datenkompass zeigt je nach Bundesland, welche Organisationen die jeweiligen Daten zur Kommunalen Wärmeplanung liefern können.

KWW-Musterleistungsverzeichnisse (MLV) zur Kommunalen Wärmeplanung
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die KWW-Musterleistungsverzeichnisse (MLV) zur Verfügung. Welches MLV Sie verwenden, hängt davon ab, nach welcher Maßgabe Sie die Kommunale Wärmeplanung durchführen – gemäß Wärmeplanungsgesetz, entsprechend eines Landesgesetzes oder nach der Kommunalrichtlinie.