Umsetzungsstrategie: Entwicklung einer Strategie für die lokale Wärmewende
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Ziele, Inhalte und den grundlegenden Ablauf der Umsetzungsstrategie im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Dabei gehen wir auch auf geeignete thematische Strategiefelder sowie die vielfältigen Sichtweisen einer Kommune bei der Maßnahmenplanung für die Durchführung der Umsetzungsstrategie ein.

„§ 20 WPG definiert die Anforderungen an die Umsetzungsstrategie: Danach ist erforderlich, dass die planungsverantwortliche Stelle unmittelbar von ihr selbst zu realisierende Umsetzungsmaßnahmen auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse entwickelt, die im Einklang mit dem Zielszenario stehen. Mit der Umsetzungsstrategie bzw. den zugehörigen Umsetzungsmaßnahmen soll das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr erreicht werden können“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98).
„Die Umsetzungsmaßnahmen können gemeinsam mit weiteren Akteuren identifiziert werden und es können Vereinbarungen zur Umsetzung mit den betroffenen Personen oder Dritten abgeschlossen werden” (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98).
„Die Umsetzungsstrategie ist ein Maßnahmenplan, der eine Brücke schlägt von den Analysen und Gebietseinteilungen im Wärmeplan zur konkreten Implementierung zielführender Maßnahmen. Die Umsetzungsstrategie ist aus der Perspektive der planungsverantwortlichen Stelle bzw. der betroffenen Kommune zu erstellen. Deren Handlungs- und Entscheidungsspielräume sind entsprechend zu berücksichtigen” (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98).
In der Kommunalen Wärmeplanung ist die Umsetzungsstrategie vergleichbar mit einem Bauablaufplan. Sie umfasst die Schritte, die erforderlich sind, um die geplanten Maßnahmen zur Wärmeversorgung der Gemeinde erfolgreich umzusetzen. Ähnlich wie beim Bauablaufplan werden hier die einzelnen Schritte chronologisch geplant, Ressourcen zugewiesen und Meilensteine festgelegt, um sicherzustellen, dass das Projekt effizient und erfolgreich umgesetzt wird. Die Umsetzungsstrategie beinhaltet somit die konkreten Maßnahmen, Zeitpläne, Verantwortlichkeiten und Überwachungsmechanismen, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen.
„Während des gesamten Wärmeplanungsprozesses – von der Eignungsprüfung über die Bestands- und Potenzialanalyse bis hin zur Erstellung des Zielszenarios inkl. Gebietsausweisung werden Maßnahmen gesammelt und eine so genannte ‚long-list‘ an relevanten Maßnahmen erstellt. Diese Maßnahmen werden im nächsten Schritt thematischen Strategiefeldern (wie z. B. Ausbau der erneuerbaren Energien, Wärmenetzausbau) sowie Einflussbereichen der Kommune (Verbrauchen, Versorgen, Regulieren, Motivieren) zugeordnet. Nach der Zuordnung wird priorisiert. Geeignete Kriterien hierfür sind z. B. der ‚Beitrag zur Zielerreichung‘ sowie die geschätzten Kosten. Die Maßnahmen können darüber hinaus durch eine zeitliche Einordnung priorisiert werden (zeitnah umzusetzen). ‚No-regret‘-Maßnahmen können auch sofort umgesetzt werden” (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98).
Eine Bewertung der gesammelten Maßnahmen wird vorteilhafterweise mittels Portfolio-Analyse vorgenommen. Zunächst werden alle geplanten Maßnahmen in einem Portfolio thematisch zusammengestellt und kommunalen Strategiefeldern zugeordnet. Anschließend werden Kriterien festgelegt, nach denen die Maßnahmen bewertet und priorisiert werden, wie z.B. Umweltauswirkungen, soziale Aspekte, technische Machbarkeit, Kosten sowie zeitlicher Horizont der Realisierung. Dabei haben Maßnahmen mit hoher Umwelt-Relevanz, vergleichsweise geringen Kosten und kurzer Realisierungsdauer die höchste Priorität.
„Alle Maßnahmen sind in geeigneter Form zu beschreiben und zu veröffentlichen. Durch den Beteiligungsprozess und die Maßnahmenbeschreibung ist den Akteuren bewusst, wer in welchem Zeitraum für die Maßnahmenumsetzung verantwortlich ist. In der Verwaltung sind geeignete Strukturen aufgebaut, um den Umsetzungsprozess adäquat zu begleiten, die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung sind geklärt” (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98).
Für die Veröffentlichung hat sich die übersichtliche Darstellungsweise in Steckbrief-Form bewährt.
Überblick
Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über den grundlegenden Ablauf der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie. Sie können sie zusammen mit weiteren Informationen im Leitfaden Wärmeplanung (S. 99) finden.

„In (Teil-)Gebieten, für die auf Basis der Eignungsprüfung nach § 14 WPG eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann, ist die Erstellung einer Umsetzungsstrategie optional. Es wird jedoch empfohlen, auch für diese Gebiete einen Maßnahmenplan zu entwickeln. Die Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder können damit auch entscheiden, ob und wie diese Kommunen eine Umsetzungsstrategie erstellen müssen” (Leitfaden Wärmeplanung 2024, Seite 99).

Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans
Wie geht es weiter, wenn der Wärmeplan steht? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplans.

Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans
Kommunen müssen nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ihre Wärmepläne mindestens alle fünf Jahre überprüfen. Dabei soll der Fortschritt der Kommunalen Wärmeplanung überwacht und der Wärmeplan bei Bedarf entsprechend aktualisiert werden.