StartseiteKWP-ProzessUmsetzungImplementierung der Wärmeplanung in die Bauleitplanung

Implementierung der Kommunalen Wärmeplanung in die Bauleitplanung

Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument. Sie ist damit kein unmittelbarer Teil der Bauleitplanung. Trotzdem ist sie für die die konkrete städtebauliche Planung und Umsetzung von erheblicher Bedeutung und mit ihr eng verzahnt.

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Die Verzahnung von Kommunaler Wärmeplanung und städtebaulicher Planung und Umsetzung ist notwendig, weil es nur die Bauleitplanung vermag, die für die Umsetzung der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung erforderlichen Flächen zu sichern:

  • Den Kommunen wird zum einen die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen auch mit den Erfordernissen einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auseinanderzusetzen. Dieser Grundsatz wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Wärmeplanungsgesetz flankierend in das Baugesetzbuch aufgenommen.
  • Zum anderen werden die Inhalte der Wärmeplanung auch direkt in die Bauleitplanung implementiert, wenn die Kommune von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, auf Basis der beschlossenen Wärmeplanung in einer eigenständigen Ausweisungsentscheidung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiet auszuweisen. Solche Entscheidungen sind zwingend in die Abwägung verschiedener Interessen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung zu berücksichtigen. Sie können zur Sicherung des Ziels der Dekarbonisierung des Wärmesektors im Rahmen der Bauleitplanung nicht ohne Weiteres unberücksichtigt werden.

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