Bundesministerin Geywitz und Bundesminister Habeck stellen die Weichen für Austausch mit Ländern, Kommunen und Verbänden zur Wärmeplanung
Nachdem das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll der bundesweite Dialogprozess jetzt die Umsetzung der Wärmeplanung vor Ort unterstützen. Hierzu wird ein Stakeholder-Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden gestartet, in den kontinuierlich die Erfahrungen aller Akteure einfließen sollen.
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz:
“Die Kommunen wissen am besten, was im Rahmen der Wärmeplanung vor Ort möglich und nötig ist und was sie vom Bund als Gesetzgeber und Fördermittelgeber brauchen. Der heute startende Beteiligungsdialog wird einen Mehrwert für die Kommunen, Länder, Verbände und Politik bringen, denn auf diese Plattform zum Erfahrungsaustausch werden Interessierte und Beteiligte über einen längeren Zeitraum zurückgreifen können. Der Leitfaden Wärmeplanung, den wir heute vorstellen, erklärt Schritt für Schritt Lösungsmöglichkeiten für die Planung vor Ort. Wichtig ist, keine Kommune muss Sorge vor dem Planungsprozess haben. Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen über die Länder bei der Durchführung der Planung mit 500 Millionen Euro. Viele kleine Kommunen werden zudem keine Detailplanung vorlegen müssen, wenn z.B. kein Stadtwerk eingebunden ist und die Versorgung vorrangig privat betrieben wird.”
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck:
“Die Wärmeplanung ist für das Gelingen der Energiewende im Wärmesektor zentral. Die Wärmeplanung sorgt dafür, dass die Entwicklung der Energieinfrastrukturen vor Ort besser aufeinander abgestimmt und vorhandene Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme gehoben werden können. Akteure werden vor Ort zusammengebracht, um auch mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten passende Lösungen für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Damit erhöht die Wärmeplanung die Planungssicherheit für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Wir werden die Länder und Kommunen weiterhin bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. So gibt der heute veröffentlichte Leitfaden den Kommunen und allen weiteren beteiligten Akteuren praktische Hilfestellung zum Vorgehen bei der Wärmeplanung. Er trägt dazu bei, dass Wärmepläne bundesweit in guter Qualität erstellt werden.”
Im Detail
Die Wärmeplanung soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Hierzu schafft das Wärmeplanungsgesetz einen einheitlichen Rahmen und führt damit die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument flächendeckend ein. Die Länder überführen derzeit die bundesgesetzlichen Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht. Hierbei bestimmen sie u.a. die für die Wärmeplanung verantwortliche Stelle; dies sind in der Regel die Kommunen.
Der Stakeholder-Dialog unterstützt die Kooperation aller beteiligten Akteure. Im Rahmen einer Workshopreihe sollen ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der Wärmeplanung erörtert und gemeinsam mit allen Beteiligten praktikable Lösungen entwickelt werden. Der Stakeholder-Dialog wird sich bis in das Frühjahr 2025 erstrecken.
Mit Leipzig und Heeseberg zeigen auf der Auftaktveranstaltung jeweils eine größere und eine kleine Kommune, wie unterschiedlich Ausgangslage und Handlungsmöglichkeiten für die Wärmeplanung vor Ort sind.
Der Stakeholder-Dialog ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsangebote der Bundesregierung, insbesondere die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und den Leitfaden Wärmeplanung, der im Rahmen der heutigen Auftaktveranstaltung zum Stakeholderdialog erstmals öffentlich vorgestellt wird.
Der Leitfaden Wärmeplanung sowie eine Zusammenfassung und Einordnung des Leitfadens („Leitfaden kompakt“) sind hier abrufbar.