KWW-Musterleistungs-Verzeichnis in neuer Fassung verfügbar

Das neue KWW-Musterleistungsverzeichnis orientiert sich ausschließlich an den Anforderungen Wärmeplanungsgesetzes.

Das neue KWW-Musterleistungsverzeichnis (WPG) erleichtert Kommunen, die eine KWP gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) durchführen, die Ausschreibung von Dienstleistungen auf dem Weg zum Wärmeplan. Dafür wurde das bereits veröffentlichte KWW-Musterleistungsverzeichnis nach Kommunalrichtlinie (NKI) ergänzt und überarbeitet. 

Die neue Fassung orientiert sich ausschließlich am WPG. Es enthält neue Positionen und Empfehlungen sowie Querverweise zum Leitfaden Kommunale Wärmeplanung, der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erstellt wurde.

Hinweis

Für alle Kommunen, die bis zum 4. Dezember 2023 eine Förderung über den Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie beantragt haben, gilt weiterhin das KWW-MLV (NKI), das den Anforderungen des NKI-Förderprogramms entspricht. 

Hier gelangen Sie zu den Versionen des KWW-Musterleistungsverzeichnis: www.kww-halle.de/service/kww-musterleistungsverzeichnis