Bremen
Für die Hansestadt Bremen gilt das bundesweite Wärmeplanungsgesetz. Eine Überführung in Landesrecht ist nicht nötig. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie im Folgenden.

In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Bremen. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
nicht vorhanden
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
keine Bundeslandspezifischen Informationen vorhanden
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Teilweise, Ermächtigung zur Rechtsverordnung in § 4 (3) BremKEG vorhanden
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Wesernetz
Landesklimaschutzgesetz