Hamburg
Für die Hansestadt Hamburg gilt das bundesweite Wärmeplanungsgesetz. Eine Überführung in Landesrecht ist nicht nötig. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie im Folgenden.

In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Hamburg. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
vorhanden: § 25 HmbKliSchG; § 10 HmbKliSchG
Handlungsleitfaden
kein Leitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
keine Bundeslandspezifischen Informationen vorhanden
Landesenergieagentur
keine eigene Landesenergieagentur, Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH (ZEBAU)
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesklimaschutzgesetz