Hessen
In Hessen ist die Kommunale Wärmeplanung ab November 2023 gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Hessen. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
vorhanden: § 13 HEG
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
keine Bundeslandspezifischen Informationen vorhanden
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, § 13 Abs. 4 HEG
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
-
Landesklimaschutzgesetz
Finanzielle Förderung/Konnexitätszahlung
Konnexitätszahlungen für verpflichtete Gemeinden: Höhe wird noch per Rechtsverordnung festgelegt (Stand: 27.03.2023).
Für Kommunen ohne Verpflichtung zur Erstellung einer KWP: Freiwillige Förderung als Energiekonzept über HEG oder über Kommunalrichtlinie (NKI).
Fördermittelberatung
- LEA Hessen
- WI-Bank für Förderungen