Bayern
In Bayern ist die Kommunale Wärmeplanung nicht gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Übersicht.
Alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Bayern finden Sie im Folgenden. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
- Nicht vorhanden
- Weitere Gesetzesgrundlage: Art. 5 BayKlimaG
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Nein
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hrsg.); Bayerisches Landesamt für Umwelt - ÖIB
Landesklimaschutzgesetz
Finanzielle Förderung/Konnexitätszahlung
Bayerisches Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Förderbibel Umweltschutz und Energie (Bayerisches Landesamt für Umwelt LfU)
Fördermittelberatung
Unterstützungsmaterial und -angebote