Bayern

In Bayern ist die Kommunale Wärmeplanung nicht gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Übersicht.

Alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Bayern finden Sie im Folgenden. (Stand: Mai 2023)

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