Saarland
Im Saarland ist die Kommunale Wärmeplanung nicht gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen zum Klimaschutzgesetz sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Übersicht.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung im Saarland. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
nicht vorhanden
Handlungsleitfaden
kein Bundeslandspezifischer Leitfaden vorhanden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
keine bundeslandspezifischen Materialien vorhanden
Landesenergieagentur
keine; Ansprechpartner für die Wärmeplanung/Wärmewende: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat F/1
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Nein
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesklimaschutzgesetz
Nein
Unterstützungsmaterial und -angebote