Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die Kommunale Wärmeplanung gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Schleswig-Holstein. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
vorhanden: § 7 EWKG
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, § 7 (11-14) EWKG
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Abteilung 8 - Geodateninfrastruktur und Geodatenintegration, Dezernat 83 - DANord und GDI-Systeme.
Finanzielle Förderung / Konnexitätszahlung
Konnexitätszahlungen für verpflichtete Gemeinden gemäß § 7 Abs. 9 EWKG & EWKSFinAusglV SH
keine landesspezifische Förderung für freiwillige KWP
Landesklimaschutzgesetz
Fördermittelberatung