Zielszenario und Wärmeversorgungsgebiete
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Ziele, Inhalte und die Entwicklung des Zielszenarios. Als Teil des Zielszenarios finden Sie hier auch Informationen zur Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete. Diese Einteilung ist nicht für Gebiete relevant, die nach der Eignungsprüfung als Gebiete zur dezentralen Wärmeversorgung ausgewiesen wurden. Für diese kann eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden.

„Auf Grundlage der Eignungsprüfung nach § 14 WPG sowie der Bestands- und Potenzialanalyse (§§ 15 und 16 WPG) entwickelt die planungsverantwortliche Stelle ein maßgebliches Zielszenario (§ 17 Absatz 2 WPG). Die im Wärmeplan für das Zielszenario darzustellenden Indikatoren finden sich in Abschnitt III der Anlage 2 zum WPG. Das Zielszenario muss in Einklang stehen mit der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete gemäß § 18 WPG sowie der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19 WPG). Weiterhin muss das Zielszenario vereinbar sein mit den Zielen des Wärmeplanungsgesetzes (§ 1 WPG). Die Erstellung des Zielszenarios ist Gegenstand von § 17 WPG“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75).
Mehr Informationen zur verkürzten Wärmeplanung finden Sie hier.
„Ziel der Entwicklung des Zielszenarios und der Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete ist es, die Erkenntnisse aller vorangegangenen Schritte der Wärmeplanung zu einem konsistenten Zielbild für das gesamte beplante Gebiet zusammenzufassen. Dieser Schritt definiert damit die Leitplanken für die Transformation der Wärmeversorgung im beplanten Gebiet, gibt den Akteuren geografisch aufgelöst Orientierung für Investitionsentscheidungen und ist Grundlage für die Umsetzungsstrategie. Das Zielszenario ist ein [...] vorzugswürdiger, in sich konsistenter und plausibler Entwicklungspfad hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung 2045 im Einklang mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz [...] sowie weiteren relevanten Strategien und Gesetzen des Bundes, der Länder und Kommunen“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75).
„Die zugehörige Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete zeigt für die Stützjahre 2030, 2035 und 2040 sowie für das Zieljahr 2045, welche Wärmeversorgungsart im jeweiligen Teilgebiet [...] am besten geeignet ist“ (Leitfaden Kompakt 2024, S. 18).
Die Stützjahre bilden die Meilensteine der Entwicklung von Wärme- und Wasserstoffnetzen ab.
„Die Entwicklung des Zielszenarios geht aus der Betrachtung und Abwägung unterschiedlicher zielkonformer Entwicklungspfade [...] hervor“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75). Als zielkonform gelten jene Entwicklungspfade, die spätestens im Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung anstreben.
„Es wird für das beplante Gebiet als Ganzes entwickelt. In die Entwicklung des Zielszenarios fließen die Erkenntnisse der Eignungsprüfung [...], der Bestandsanalyse [...] und der Potenzialanalyse [...] ein. Das Zielszenario muss in Einklang mit der Gebietseinteilung [...] und der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr [...] sein. Im Grunde sind die Gebietseinteilung für die Jahre 2030, 2035 und 2040 und die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr Teil des Zielszenarios. Sie stellen die angestrebte Wärmeversorgungsstruktur für die genannten Zeitpunkte entlang des Zielpfads räumlich differenziert dar“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75).
„1. voraussichtliche Entwicklung des Wärmebedarfs im gesamten beplanten Gebiet
2. Bewertung der Eignung jedes Teilgebiets für die Versorgung über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz und die dezentrale Wärmeerzeugung
3. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Stützjahre 2030, 2035 und 2040
4. kartografische Darstellung der Eignung aller Teilgebiete für alle betrachteten Wärmeversorgungsarten im Zieljahr sowie erwartete zeitliche Entwicklung der Versorgung der Teilgebiete; darüber hinaus kartografische Darstellung von Gebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial (Raumwärme)“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 76)
Zielszenario entwickeln
- Rahmenbedingungen klären
- Wärmebedarf im Zielszenario ableiten
- Erarbeitung, Bewertung und Optimierung des Zielszenarios inkl. Gebietseinteilungen
- Finalisierung der Gebietseinteilung
- Ergebnisse im Zielszenario bündeln

„Zunächst werden relevante Rahmenbedingungen für das Zielszenario geklärt. Dies erfolgt basierend auf geltenden Gesetzen und relevanten Strategien. Anschließend wird die Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs für das Zielszenario abgeleitet. Im nächsten Schritt werden alle Teilgebiete qualitativ hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet sowie Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung bewertet. Hierfür werden die vier Kriterien niedrige Wärmegestehungskosten, geringes Realisierungsrisiko, hohe Versorgungssicherheit sowie geringer kumulierte Treibhausgasemissionen anhand von definierten Indikatoren bewertet“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75).
Mögliche Indikatoren können dem Leitfaden Wärmeplanung ab Seite 81 entnommen werden.
„Alternativ zur qualitativen Bewertung der Wärmegestehungskosten und kumulierten Treibhausgasemissionen kann die Bewertung dieser Kriterien auch anhand detaillierter Berechnungen erfolgen. Aus der Bewertung der Teilgebiete wird abgeleitet, welche Wärmeversorgungsart am geeignetsten ist und wann diese voraussichtlich verfügbar sein wird. Kann aus der Bewertung noch nicht eindeutig abgeleitet werden, welche der drei Wärmeversorgungsarten (Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet sowie Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung) am geeignetsten ist, kann ein Teilgebiet auch als Prüfgebiet in den Stützjahren ausgewiesen werden“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75-76).
Akteure beteiligen
„Wie bei den vorgelagerten Schritten der Wärmeplanung sollen bei der Erstellung des Zielszenarios und der Gebietseinteilung die relevanten Akteure beteiligt werden. Zusätzlich sollte den Beteiligten (vgl. hierzu insbesondere § 7 Absatz 2 und 3 WPG) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Zielszenario gegeben werden“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 76).
Zur Stellungnahme zum Zielszenario sind insbesondere bestehende oder potenzielle Betreiber von Wärme- und Energieversorgungsnetzen innerhalb des beplanten Gebiets heranzuziehen sowie die Gemeinde bzw. der Gemeindeverband des beplanten Gebiets, falls diese nicht die planungsverantwortliche Stelle sind.

Spielräume in dezentralen Versorgungsgebieten
In diesem KWW-Spezial wurde auf der Großen KWW-Konferenz 2024 die Frage diskutiert, ob der augenscheinlich einfache Weg eine dezentrale Versorgung auszuweisen, zwangsläufig auch der sinnvollste ist und wie ein kreatives und mutiges Vorgehen ggf. doch zu alternativen Lösungen führen kann.
Leitlinien

Leitfaden Wärmeplanung
Der Leitfaden Wärmeplanung soll als Anleitung bei der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung nach dem WPG dienen. Er ist rechtlich unverbindlich. • Empfehlungen zum Verfahren und zur Methodik • Übersicht der jeweils zu beteiligenden Akteure • Hinweise auf relevante Datenquellen und zur Datenerhebung

Aktueller Blick in die Bundesländer
Wie steht es um die Kommunale Wärmeplanung in Ihrem Bundesland? Alle aktuellen Informationen rund um die landesspezifischen Gesetzlichkeiten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der jeweiligen Bundeslandseite.