Vorbereitung der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist die Chance, die Wärmewende in Ihrer Gemeinde strategisch zu gestalten. Das braucht eine gute Planung und jede Menge Fingerspitzengefühl. Doch bevor Sie die Ärmel hochkrempeln und loslegen, bereiten wir Sie umfassend auf alle Fragen vor, die Sie erwarten. Verschaffen Sie sich also einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte der KWP, über Begriffe, rechtliche Regelungen und Fristen. Diese Seite gibt Ihnen einen Einblick in Ihre kommende Rolle während der KWP und einen Ausblick auf die Möglichkeiten, aber auch Pflichten, die damit verbunden sind.

Das erwartet Sie auf dieser Seite
Nach dieser kurzen Übersicht schauen wir uns im Folgenden die wichtigsten Punkte noch einmal genauer an.
- Die Top 10 zur Vorbereitung Ihrer KWP
- Der Weg zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP)
- Welche Rolle spielt Ihre Gemeinde?
- Interkommunale Wärmeplanung – Wenn Gemeinden sich zusammenschließen
- Personalbedarf in der Kommunalverwaltung
- Akteursbeteiligung
- Finanzierung
- Aufgaben für externe Dienstleister
- Beratungsangebote
Die Top 10 zur Vorbereitung Ihrer Kommunalen Wärmeplanung
Federführung | Die Koordination der KWP liegt in den Händen der Kommune. Sie steuert den gesamten Prozess und holt sich dafür Unterstützung von externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern. |
Politische Rückendeckung | Damit Ihre Kommunale Wärmeplanung gelingt, brauchen Sie die politische Unterstützung der höchsten Ebene. Binden Sie von Anfang an kommunal- und landespolitische Organe in den Prozess ein. |
Interkommunale Wärmeplanung | Binden Sie wenn möglich Ihre Nachbargemeinden und den Landkreis in Ihre KWP ein. Nutzen Sie dabei die Erfahrungen anderer Gemeinden, die der Ihren an Größe und Struktur ähneln. |
Akteursanalyse | Sprechen Sie von Anfang an mit den Akteurinnen und Akteuren, die für Ihre KWP wichtig sind. Im Dialog erfahren Sie mehr darüber, was sie denken und was sie brauchen. Mehr zur Akteursanalyse erfahren Sie im Leitfaden Akteursbeteiligung oder hier. |
Beteiligung der Fachakteure | Holen Sie alle Akteurinnen und Akteure schon direkt zu Beginn an Bord. Das erleichtert Ihnen die Vorbereitung und Planung der KWP. Außerdem spart es sehr viel Zeit und Arbeit und schafft Vertrauen und Akzeptanz. |
Öffentlichkeitsarbeit | Informieren Sie die Öffentlichkeit direkt zu Beginn und dann regelmäßig über die Entwicklung der KWP. Bestenfalls hilft eine breite Beteiligung der Bürgerschaft, die Qualität der Wärmeplanung zu steigern. |
Projektleitung | Die Projektleitung muss eine Einzelperson oder ein fachübergreifendes Kernteam in Ihrer Kommunalverwaltung übernehmen. In dieser fachlich qualifizierten, kommunikationsstarken und gut vernetzten Schaltzentrale laufen alle Aufgaben der KWP zusammen. |
Kosten | Orientieren Sie sich an den Ergebnissen unserer jährlichen KWW-Kommunenbefragung oder tauschen Sie sich mit den Energieagenturen und Kommunen in Ihrem Bundesland aus. |
Finanzierung | Sind Sie zur KWP verpflichtet? Dann beantragen Sie Zuschüsse. Sind Sie noch nicht verpflichtet, informieren Sie sich über eventuelle Förderprogramme in unserer KWW-Bundesländer-Übersicht. |
Ausschreibung KWP | Lässt Ihre Kommune die KWP ganz oder in Teilen von einem externen Dienstleistungsunternehmen erstellen, müssen Sie den Auftrag ausschreiben. Nutzen Sie für die Bewertung und den Vergleich der Angebote neben dem Preis auch qualitative Kriterien. |
Der Weg zur Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein sogenannter rollierender Prozess. Das heißt, die Planung wird immer wieder aktualisiert, konkretisiert und überarbeitet.
Kommunale Wärmeplanung ist Ländersache. Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) – die Länder dazu, für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung zu sorgen. Je nach Größe Ihrer Gemeinde müssen Sie gemäß WPG Ihre Kommunale Wärmeplanung entweder bis zum 30. Juni 2026 (> 100.000 EW) oder bis zum 30. Juni 2028 (≤ 100.000 EW) vorlegen. Einen Überblick, wie weit welches Bundesland auf dem Weg der entsprechenden Landesgesetzgebung ist, sehen Sie hier. Dort finden Sie auch alle rechtlichen und institutionellen Informationen zur KWP in den einzelnen Ländern.

Die Hauptrolle hat die Gemeinde
Die zentrale Verantwortung für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) liegt in den Händen der Kommune. Als Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Kommune steuern Sie den gesamten Prozess im Interesse Ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie kennen bereits alle wichtigen Akteurinnen und Akteure in Ihrer Kommune und sind gut vernetzt. Das macht Sie zur perfekten Besetzung, um den gesamten Prozess zu koordinieren und zu steuern und die KWP voranzubringen.
Ihre Rolle innerhalb der Gemeinde ermöglicht es Ihnen, Fördermittel zu beantragen, die Akteursanalyse anzukurbeln, die Akteursbeteiligung zu lenken, Dienstleistungen auszuschreiben, wichtige Daten zu sammeln und, ganz generell, die KWP zu Ihrem Projekt werden zu lassen. Die Organisation der KWP ist mit viel Verantwortung verbunden, stellt aber auch eine große Chance dar. Denn in dieser Rolle können Sie aktiv dafür sorgen, dass die Wärmeversorgung Ihrer Kommune stabil und unabhängig wird und die Wertschöpfung vor Ort geschieht.

Politisches Mandat
Bevor Sie loslegen, sichern Sie sich die Unterstützung der (Ober-)Bürgermeisterin bzw. des (Ober-)Bürgermeisters und holen Sie einen Beschluss des Gemeinderates ein. Das verschafft Ihrer KWP die nötige Relevanz und vor allem Akzeptanz bei potenziellen externen Akteurinnen und Akteuren (siehe Akteursbeteiligung). Das politische Mandat ist nicht nur ein klares Signal, zu handeln, sondern setzt auch den finanziellen und personellen Rahmen. Außerdem schwört es alle Beteiligten auf die Ziele und Prämissen der KWP ein und unterstreicht deren Dringlichkeit. Der (Ober-)Bürgermeisterin bzw. dem (Ober-)Bürgermeister gibt es außerdem die Möglichkeit, auf zukünftige Investitionen einzuwirken und ein positives energiepolitisches Signal zu senden.
Kommunikation
Sie leiten das Projekt, also sind Sie auch für die Kommunikation zuständig. Und je besser Sie kommunizieren, desto mehr Akzeptanz für die KWP schaffen Sie bei allen Akteurinnen und Akteuren. Dabei informieren Sie die Beteiligten innerhalb und außerhalb der Gemeinde über die Ziele und den Nutzen der KWP. So gestalten Sie den Prozess für alle klar und nachvollziehbar. Planen Sie gleich zu Beginn passende und fortlaufende Maßnahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und verteilen Sie diese Aufgabe in Ihrem Team.
Zeitplan
Je nach Größe Ihrer Gemeinde müssen Sie gemäß dem Wärmeplanungsgesetz Ihre Kommunale Wärmeplanung entweder bis zum 30. Juni 2026 (> 100.000 EW) oder bis zum 30. Juni 2028 (≤ 100.000 EW) vorlegen.
Interkommunale Wärmeplanung – Wenn Gemeinden sich zusammenschließen
Prüfen Sie, ob Sie die Kommunale Wärmeplanung auch im Verbund mit anderen Gemeinden erstellen können. Das spart finanzielle und personelle Ressourcen und schafft Synergien, beispielsweise bei der Erschließung erneuerbarer Wärmequellen oder dem Ausbau der Netze.

Anlagen zur Wärmeerzeugung und Wärmespeicher für große Wärmenetze brauchen viel Platz. Da ergibt eine gemeinsame Wärmeplanung mehrerer Kommunen Sinn. Partnerschaften zwischen Städten und angrenzenden ländlichen Kommunen könnten den Flächendruck entlasten, der durch verschiedene Nutzungsansprüche entsteht. Andere Erfahrungen, z. B. des Landkreises Lörrach zeigen aber auch, dass die Zusammenarbeit leichter sein kann, wenn die Gemeinden möglichst homogen in Größe und Struktur sind. Mit einer interkommunalen Wärmeplanung lässt es sich vermeiden, begrenzte erneuerbare Wärme- und unvermeidbare Abwärmequellen zu überplanen, also mehr Potenzial anzunehmen, als sie besitzen. Außerdem macht ein Verbund es leichter, Flächen für Windkraft, Tiefengeothermie und Freiflächen-Solarthermie zu erschließen und zu nutzen oder gemeinsam geeignete Betreibermodelle für Wärmenetze aufzustellen.
Wenn Kommunen ihre Kräfte bündeln, können sie gemeinsam Fachpersonal akquirieren und finanzieren. Die KWW-Kommunenbefragung 2023 hat gezeigt, dass die Kosten pro Einwohnerin und Einwohner sinken, wenn die Gemeinde oder der Gemeindeverbund größer wird. Ein klares Plus für einen Zusammenschluss.
Bei der Zusammenstellung des Verbunds ist zu beachten, dass in der interkommunalen Wärmeplanung mehr Zeit für die Koordination aller Akteurinnen und Akteure eingeplant werden muss. Wir empfehlen deshalb eine Verbund-Größe von bis zu 10 Gemeinden. Alles darüber hinaus steigert unserer Erfahrung nach den Koordinationsaufwand der KWP erheblich.
Prüfen Sie, ob Strukturen der Zusammenarbeit bestehen, an die Sie mit der interkommunalen Wärmeplanung anknüpfen können. Das können beispielsweise Klimaschutzkonzepte oder Wärmekataster in Ihrer Kreisverwaltung sein. Dazu gehören aber auch Verwaltungsgemeinschaften (z. B. Samtgemeinden, Ämter), gemeindeübergreifende Versorgungsgebiete (z. B. das über eine Gemeinde hinausgehende Einzugsgebiet eines Energieversorgers) oder gemeindeübergreifende Projekte (z. B. Breitbandausbau).
Egal ob Sie mit Ihren Nachbargemeinden zusammenarbeiten oder nicht: Vernetzen Sie sich auf jeden Fall und tauschen Sie mit ihnen Informationen aus. Kontaktieren Sie außerdem frühzeitig Landes- und regionale Energieagenturen und Klimaschutznetzwerke. Die für Sie zuständige Landesenergieagentur finden Sie in der Bundesländerübersicht.
Dieser KWW-Praxisblick von der Großen KWW-Konferenz 2024 fasst in Impulsen und zwei konkreten Beispielen zusammen, welche Vorteile, Herausforderungen und Synergien die interkommunale Wärmeplanung bietet.
Personalbedarf in der Kommunalverwaltung
Die Projektleitung der KWP braucht ausreichend personelle Kapazitäten und Kompetenzen. In Ihrer Verantwortung liegt es unter anderem, die Fachämter und externe Akteurinnen und Akteure einzubinden und den gesamten Planungsprozess zu koordinieren. Außerdem steuern Sie die Zusammenarbeit zwischen der Kommune und allen externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern. Außerdem informieren Sie die Öffentlichkeit.

Wie viel Personal braucht die Kommune für die KWP?
Für die KWP sollten unserer Erfahrung nach Kommunen mit circa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens eine halbe Vollzeitstelle und Großstädte mindestens eine ganze Vollzeitstelle planen. Möglich ist auch, dass sich zwei Personen die Projektleitung teilen und als Tandem arbeiten. Beispielsweise kann sich eine Person vor allem um die kommunalinternen Prozesse und Akteure kümmern und die andere um die externen. Die Ausgestaltung hängt von den kommunalen Gegebenheiten und personellen Ressourcen ab. Ganz wichtig ist, dass die jeweils zuständige Person klar definiert und für alle Akteure bekannt ist.
Wenn es in der jeweiligen Kommunalverwaltung bereits Daten, Prozesse in der Datenerhebung und Strukturen im Bereich Bauen und Klimaschutz gibt, ist weniger zusätzliches Personal notwendig. Schließen sich mehrere Gemeinden zu einer interkommunalen Wärmeplanung zusammen, schafft das Synergieeffekte und kann ebenfalls Personal sparen.
Dauerhafte Strukturen schaffen
Als rollierender Prozess braucht die KWP langfristige Organisationsstrukturen. Diese werden später auch während der Planung der Details und der Umsetzung verwendet. Je besser diese Strukturen sind, umso leichter lassen sich die Aufgaben umsetzen, die Sie nach der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans erwarten. Dazu gehören:
- Koordination der Infrastrukturentwicklung
- Sicherung von Flächen, u. a. im Rahmen der Bauleitplanung
- Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme
- Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme
- Vorantreiben energetischer Sanierung
- Akquirieren und Bereitstellen von finanziellen Mitteln
- Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister
- Abstimmungen mit anderen Gemeinden zur interkommunalen Wärmeplanung
- Fortschreibung des Wärmeplans alle 5 Jahre

Akteursbeteiligung
Ihre Kommunale Wärmeplanung kann nur gelingen, wenn sich alle wichtigen Akteurinnen und Akteure beteiligen. Dafür identifiziert die Steuerungs- bzw. Facharbeitsgruppe des Projekts im Vorfeld genau alle Beteiligten.

Finanzierung
Sind Sie verpflichtet, eine KWP zu erstellen, erhalten Sie Konnexitätszahlungen oder eine Landesförderung. Eine Förderung über die Kommunalrichtlinie ist seit Ende 2023 nicht mehr möglich.
Vergabe externer Dienstleistungen
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Kommunale Wärmeplanung (KWP) ganz oder teilweise durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister erstellen zu lassen, dann müssen Sie diese Leistungen ausschreiben. Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Ob Sie einen Auftrag an externe Dienstleisterinnen und Dienstleister national oder europaweit ausschreiben müssen, hängt von der Höhe des Auftragswertes ab. Dafür müssen Sie die Kosten objektiv und nachvollziehbar im Vorfeld schätzen. Sie können sich dabei an den Zahlen aus der KWW-Kommunenbefragung, an den Erfahrungen anderer Gemeinden oder künftig an den Konnexitätszahlungen der Bundesländer orientieren. Den Auftragswert können Sie reduzieren, indem Sie bestimmte Aufgaben selbst übernehmen oder schon erbrachte Vorarbeiten bei der Schätzung berücksichtigen.
Wie alle öffentlichen Aufträge muss die KWP im Sinne eines Wettbewerbs offen und transparent vergeben werden. Es gelten die Prinzipien der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bekommt den Zuschlag.
Das Leistungsverzeichnis ist das Herz der Ausschreibung. Es muss eindeutig, verständlich und umfassend formuliert sein. Es konkretisiert die Leistungsbestandteile sowie die zeitliche Abfolge und Terminierung der Leistungen und macht somit die eingehenden Angebote transparent und vergleichbar. Das KWW stellt den Kommunen zwei Versionen eines Musterleistungsverzeichnisses (kurz MLV) einschließlich einer Handreichung zur Verfügung:
- Kommunen, die bereits eine Förderzusage zur Impulsförderung nach Kommunalrichtlinie über den Förderschwerpunkt 4.1.11, Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erhalten haben oder noch erhalten werden (Achtung: ab dem 04. Dezember 2024 werden keine neuen Anträge mehr angenommen, sondern nur noch zuvor eingegangene Anträge geprüft und ggf. bewilligt), können das KWW-Musterleistungsverzeichnis MLV (NKI) nutzen. Das Musterleistungsverzeichnis listet die gemäß den Anforderungen des NKI-Förderprogramms notwendigen Inhalte und konkretisiert die Leistungsbestandteile. Ziel dieses Unterstützungsinstrumentes ist es, Kommunen die Ausschreibung von Dienstleistungen für die KWP zu erleichtern und so die Prozesse zu beschleunigen. Das KWW-MLV (NKI) leistet somit einen Beitrag, den Projektzeitraum insgesamt zu verkürzen und damit zeitliche Überschneidungen mit der zukünftig gültigen landesrechtlichen Regelung zu verringern.
- Das KWW-Musterleistungsverzeichnis (WPG) ist eine Ausdifferenzierung der im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, kurz: WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, verankerten Anforderungen. Es ist eine Orientierungsmöglichkeit für alle Kommunen, die auf Basis der im Wärmeplanungsgesetz beschriebenen Leistungen einen Kommunalen Wärmeplan erstellen. Dabei ist zu bedenken, dass das WPG noch in Landesrecht übersetzt wird und bestimmte Anforderungen an die KWP erst dadurch definiert werden. Das KWW-MLV (WPG) muss deshalb ggf. um einzelne Leistungsbausteine, die sich aus dem Landesrecht ergeben, ergänzt werden.
Das wirtschaftlichste Angebot, also das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, bekommt den Zuschlag. Damit Sie nicht nur auf Grundlage des Preises, sondern auch der Qualität entscheiden können, brauchen Sie Zuschlagskriterien für diesen Prozess. Diese Kriterien können beispielsweise sein:
- Aufbau
- Methodik und deren Nachvollziehbarkeit
- Ablauf und Zeitplanung
- Beteiligungskonzept
- Organisation und Qualifikation
Weitere Eignungskriterien können sein:
- Referenzen des Unternehmens sowie Erfahrung des Dienstleistungsunternehmens in der Kommunalen Wärmeplanung oder vergleichbaren Planungen
Aus der Praxis: Der Landkreis Lörrach hat bei seiner Ausschreibung einen sehr umfassenden Kriterienkatalog verwendet. Dieser ist hier ohne rechtliche Bewertung durch das KWW dargestellt.
Im Dienstleisterverzeichnis des KWW können Sie Unternehmen in Ihrer Umgebung nach ihren Leistungsspektren filtern.
Beratungsangebote
Das Beratungsteam des KWW beantwortet Ihnen gern jederzeit Ihre offenen Fragen rund um Ihre KWP. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser aktuelles Angebot.