Vorbereitung der Kommunalen Wärmeplanung
Das erwartet Sie auf dieser Seite
Nach dieser kurzen Übersicht schauen wir uns im Folgenden die wichtigsten Punkte noch einmal genauer an.
- Die Top 10 zur Vorbereitung Ihrer KWP
- Der Weg zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP)
- Welche Rolle spielt Ihre Gemeinde?
- Interkommunale Wärmeplanung – Wenn Gemeinden sich zusammenschließen
- Personalbedarf in der Kommunalverwaltung
- Akteursbeteiligung
- Finanzierung
- Aufgaben für externe Dienstleister
- Beratungsangebote
Die Top 10 zur Vorbereitung Ihrer Kommunalen Wärmeplanung
Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie die Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Ihrer Gemeinde gut vorbereiten wollen.
Der Weg zur Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein sogenannter rollierender Prozess. Das heißt, die Planung wird immer wieder aktualisiert, konkretisiert und überarbeitet.
Kommunale Wärmeplanung ist Ländersache. Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) – die Länder dazu, für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung zu sorgen. Je nach Größe Ihrer Gemeinde müssen Sie gemäß WPG Ihre Kommunale Wärmeplanung entweder bis zum 30. Juni 2026 (> 100.000 EW) oder bis zum 30. Juni 2028 (≤ 100.000 EW) vorlegen. Einen Überblick, wie weit welches Bundesland auf dem Weg der entsprechenden Landesgesetzgebung ist, sehen Sie hier. Dort finden Sie auch alle rechtlichen und institutionellen Informationen zur KWP in den einzelnen Ländern.
Die Hauptrolle hat die Gemeinde
Die zentrale Verantwortung für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) liegt in den Händen der Kommune. Als Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Kommune steuern Sie den gesamten Prozess im Interesse Ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie kennen bereits alle wichtigen Akteurinnen und Akteure in Ihrer Kommune und sind gut vernetzt. Das macht Sie zur perfekten Besetzung, um den gesamten Prozess zu koordinieren und zu steuern und die KWP voranzubringen.
Ihre Rolle innerhalb der Gemeinde ermöglicht es Ihnen, Fördermittel zu beantragen, die Akteursanalyse anzukurbeln, die Akteursbeteiligung zu lenken, Dienstleistungen auszuschreiben, wichtige Daten zu sammeln und, ganz generell, die KWP zu Ihrem Projekt werden zu lassen. Die Organisation der KWP ist mit viel Verantwortung verbunden, stellt aber auch eine große Chance dar. Denn in dieser Rolle können Sie aktiv dafür sorgen, dass die Wärmeversorgung Ihrer Kommune stabil und unabhängig wird und die Wertschöpfung vor Ort geschieht.
Politisches Mandat
Bevor Sie loslegen, sichern Sie sich die Unterstützung der (Ober-)Bürgermeisterin bzw. des (Ober-)Bürgermeisters und holen Sie einen Beschluss des Gemeinderates ein. Das verschafft Ihrer KWP die nötige Relevanz und vor allem Akzeptanz bei potenziellen externen Akteurinnen und Akteuren (siehe Akteursbeteiligung). Das politische Mandat ist nicht nur ein klares Signal, zu handeln, sondern setzt auch den finanziellen und personellen Rahmen. Außerdem schwört es alle Beteiligten auf die Ziele und Prämissen der KWP ein und unterstreicht deren Dringlichkeit. Der (Ober-)Bürgermeisterin bzw. dem (Ober-)Bürgermeister gibt es außerdem die Möglichkeit, auf zukünftige Investitionen einzuwirken und ein positives energiepolitisches Signal zu senden.
Kommunikation
Sie leiten das Projekt, also sind Sie auch für die Kommunikation zuständig. Und je besser Sie kommunizieren, desto mehr Akzeptanz für die KWP schaffen Sie bei allen Akteurinnen und Akteuren. Dabei informieren Sie die Beteiligten innerhalb und außerhalb der Gemeinde über die Ziele und den Nutzen der KWP. So gestalten Sie den Prozess für alle klar und nachvollziehbar. Planen Sie gleich zu Beginn passende und fortlaufende Maßnahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und verteilen Sie diese Aufgabe in Ihrem Team.
Zeitplan
Je nach Größe Ihrer Gemeinde müssen Sie gemäß dem Wärmeplanungsgesetz Ihre Kommunale Wärmeplanung entweder bis zum 30. Juni 2026 (> 100.000 EW) oder bis zum 30. Juni 2028 (≤ 100.000 EW) vorlegen.
Interkommunale Wärmeplanung – Wenn Gemeinden sich zusammenschließen
Prüfen Sie, ob Sie die Kommunale Wärmeplanung auch im Verbund mit anderen Gemeinden erstellen können. Das spart finanzielle und personelle Ressourcen und schafft Synergien, beispielsweise bei der Erschließung erneuerbarer Wärmequellen oder dem Ausbau der Netze.
Personalbedarf in der Kommunalverwaltung
Die Projektleitung der KWP braucht ausreichend personelle Kapazitäten und Kompetenzen. In Ihrer Verantwortung liegt es unter anderem, die Fachämter und externe Akteurinnen und Akteure einzubinden und den gesamten Planungsprozess zu koordinieren. Außerdem steuern Sie die Zusammenarbeit zwischen der Kommune und allen externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern. Außerdem informieren Sie die Öffentlichkeit.
Wie viel Personal braucht die Kommune für die KWP?
Für die KWP sollten unserer Erfahrung nach Kommunen mit circa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens eine halbe Vollzeitstelle und Großstädte mindestens eine ganze Vollzeitstelle planen. Möglich ist auch, dass sich zwei Personen die Projektleitung teilen und als Tandem arbeiten. Beispielsweise kann sich eine Person vor allem um die kommunalinternen Prozesse und Akteure kümmern und die andere um die externen. Die Ausgestaltung hängt von den kommunalen Gegebenheiten und personellen Ressourcen ab. Ganz wichtig ist, dass die jeweils zuständige Person klar definiert und für alle Akteure bekannt ist.
Wenn es in der jeweiligen Kommunalverwaltung bereits Daten, Prozesse in der Datenerhebung und Strukturen im Bereich Bauen und Klimaschutz gibt, ist weniger zusätzliches Personal notwendig. Schließen sich mehrere Gemeinden zu einer interkommunalen Wärmeplanung zusammen, schafft das Synergieeffekte und kann ebenfalls Personal sparen.
Dauerhafte Strukturen schaffen
Als rollierender Prozess braucht die KWP langfristige Organisationsstrukturen. Diese werden später auch während der Planung der Details und der Umsetzung verwendet. Je besser diese Strukturen sind, umso leichter lassen sich die Aufgaben umsetzen, die Sie nach der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans erwarten. Dazu gehören:
- Koordination der Infrastrukturentwicklung
- Sicherung von Flächen, u. a. im Rahmen der Bauleitplanung
- Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme
- Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme
- Vorantreiben energetischer Sanierung
- Akquirieren und Bereitstellen von finanziellen Mitteln
- Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister
- Abstimmungen mit anderen Gemeinden zur interkommunalen Wärmeplanung
- Fortschreibung des Wärmeplans alle 5 Jahre
Akteursbeteiligung
Ihre Kommunale Wärmeplanung kann nur gelingen, wenn sich alle wichtigen Akteurinnen und Akteure beteiligen. Dafür identifiziert die Steuerungs- bzw. Facharbeitsgruppe des Projekts im Vorfeld genau alle Beteiligten.
Finanzierung
Sind Sie verpflichtet, eine KWP zu erstellen, erhalten Sie Konnexitätszahlungen oder eine Landesförderung. Eine Förderung über die Kommunalrichtlinie ist seit Ende 2023 nicht mehr möglich.
Vergabe externer Dienstleistungen
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Kommunale Wärmeplanung (KWP) ganz oder teilweise durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister erstellen zu lassen, dann müssen Sie diese Leistungen ausschreiben. Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Beratungsangebote
Das Beratungsteam des KWW beantwortet Ihnen gern jederzeit Ihre offenen Fragen rund um Ihre KWP. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser aktuelles Angebot.