Daten – Basis der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine vorbereitende Planung, in der ein Leitbild gezeichnet wird. Bei dieser Bestandsaufnahme geht es noch nicht um Detailuntersuchungen. Raumplanerisch gesprochen handelt es sich hierbei um einen Masterplan. Ob ausschließlich baulich-räumliche oder auch sozio-demografische Analysen für einen guten Wärmeplan nötig sind, ist von Ort zu Ort verschieden.
Folgende Themen finden Sie auf dieser Seite:
Die Phasen der Datenorganisation
In der Vorbereitung erschließt sich die planungsverantwortlich Stelle unter anderem wer im Prozess der KWP zu beteiligten ist und warum. Daraus ergibt sich, welche Daten und Informationen von den Akteursgruppen überliefert werden könnten. Eine gründliche Analyse der relevanten Akteure ist unerlässlich, um alle relevanten Datenquellen zu identifizieren und in die Planung zu integrieren.
In der Bestandsanalyse werden bestehende Daten gesammelt und ausgewertet, um den aktuellen Stand der Wärmeversorgung und -nutzung zu dokumentieren.
In der Potenzialanalyse werden mögliche zukünftige Entwicklungen und Optionen untersucht, basierend auf den der Bestandsanalyse gesammelten Daten. Hierbei werden sowohl technische als auch wirtschaftliche Potenziale berücksichtigt.
Die Szenarienentwicklung schließlich nutzt die Ergebnisse der Potenzialanalyse, um verschiedene mögliche Zukünfte zu entwerfen und zu bewerten. Diese Szenarien helfen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und die zukünftige Ausrichtung der Wärmeplanung zu bestimmen.
Datenabfrage im Rahmen der Beteiligung
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) gibt unter § 7 Aufschluss darüber, welche Akteure in der KWP beteiligt werden müssen und welche beteiligt werden können. Mehr über den Beteiligungsprozess an sich finden Sie hier.
Öffentliche Stellen und Behörden werden aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit oder Betroffenheit durch die geplanten Maßnahmen beteiligt. Sie bringen ihre Expertise und damit gegebenenfalls auch Daten ein oder müssen Stellungnahmen abgeben. Die Beteiligung von Behörden dient der Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbehörden. Dadurch sollen widersprüchliche Planungen vermieden und eine kohärente Umsetzung der Vorhaben gewährleistet werden.
Wie in anderen raumplanerischen Prozess müssen auch Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt werden. Sie vertreten öffentliche Interessen und geben in Planungsverfahren ihre Stellungnahmen und Anregungen ab. So wird sichergestellt, dass diese öffentlichen Interessen gewahrt bleiben. Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören eine Vielzahl von Institutionen auf verschiedenen Verwaltungsebenen. Diese können sowohl staatliche Behörden als auch andere öffentliche Institutionen oder sogar private Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben sein. Sie sind in der Regel in spezifischen Fachbereichen zuständig, die durch die Planungsvorhaben betroffen sein könnten.
Zu den häufig beteiligten Akteuren gehören:
- Fachbehörden auf kommunaler, Landes- und Bundesbehörde: Umweltbehörden, Denkmalbehörden, Verkehrsbehörden und Bauordnungsbehörden.
- Versorgungsunternehmen und Infrastrukturbetreiber: Strom- und Gasversorger und Wasser- und Abwasserbetriebe
- Kammern und Verbände: Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, sowie landwirtschaftliche Verbände
- Kommunen und kommunale Zweckverbände: Nachbargemeinden oder Landkreise, Zweckverbände
Datenerhebung und -verarbeitung im Wärmeplanungsgesetz
Die Paragrafen zehn bis zwölf des WPG regeln die Datenverarbeitung im Zuge der Wärmeplanung. Für einen ersten Überblick haben wir diese in stark verkürzter Form für Sie aufgeführt. Für ausführliche Informationen lesen Sie bitte den gesamten Gesetzestext, den wir jeweils für Sie verlinkt haben.
Sonderfall nach § 14 WPG: Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
Mit der Option, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen, soll der Planungsaufwand reduziert und der Fokus auf Gebiete gelenkt werden, in denen eine umfängliche Wärmeplanung notwendig und sinnvoll ist. Wird eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt, müssen die Regelungen zur Bestandsanalyse (§ 15 WPG) und zur Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG) nicht angewendet werden.
Ermächtigung zur Datenerhebung
Die Anlage 1 zu § 15 WPG listet elf Themengruppen mit Angabe zu den Indikatoren und der geforderten Granularität. Außerdem legt sie fest, dass die planungsverantwortliche Stelle berechtigt ist, diese Daten zu erheben. Damit Kommunen arbeiten können, brauchen sie eine gesetzlich hinterlegte Datenermächtigung. Dafür braucht es die Landesregelungen zur Wärmeplanung. Ohne diese Grundlage arbeiten die Kommunen allein auf einer kommunikativen Basis mit den Datenlieferanten der Wärmeplanung. Wo bereits vor dem Bundesgesetz andere Stellen zur Datenerhebung ermächtigt wurden, müssen die Landesregelungen angepasst werden, um der Bunderegelung nicht zu widersprechen.
Verbräuche der letzten 3 Jahre (kWh/a)
Art des Erzeugers, Energieträger, thermische Leistung
Lage, Nutzung, Nutzfläche, Baujahr
Prozesswärmeverbrauch (GWh/a), Energieträger, Abwärme
Lage, Art, Inbetriebnahme, Anschlussleistung (kW), Auslastung Trassenlänge
Lage, Art, Energieträger, therm. Leistung (kW), Wärmemenge (kWh)
Lage, Art, Inbetriebnahme, Anschlussleistung (kW), Trassenlänge, gesamte Anzahl der Anschlüsse
einschl. Umspannstationen, Lage, Netzanschlusskapazität, Inbetriebnahme
Optimierung-, Verstärkungs-, Erneuerungs- und Ausbau
mind. Kapazität in Einwohnergleichwerten
Lage, Nennweite, Inbetriebnahme, Trockenwetterabfluss
bereits wirksame o. aufgestellte städtebauliche Planung
Ergänzend zu der Anlage 1 gibt es hier nochmal eine Clusterübersicht, die zum einen die elf Themengruppen zusammenfasst (clustert) und zum anderen weitere Informationen ergänzt.
KWW-Datenkompass
Nutzen Sie unseren KWW-Datenkompass als Werkzeug zur Datenabfrage: Er zeigt Ihnen mögliche Datenquellen und Ansprechpartner auf. Entstanden ist der Datenkompass auf der Grundlage der Anlage 1 des WPGs. Die elf Themengruppen wurden auf elf Seiten mit mehreren Datenquellen versehen. Es gibt für jedes Bundesland, außer der Stadtstaaten, einen Datenkompass.